Brandschutzbeauftragter

Durch gezielte Betreuung im Rahmen der Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten unterstützen wir Sie, Ihr Objekt und Ihre Mitarbeitenden mit einem umfassenden Betreuungspaket:

Durchführen der Leistungen des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01

Brandschutzbegehungen

  • Durchführen von regelmäßigen Brandschutzbegehungen inkl. Dokumentation.
  • Durchführen von Nachkontrollen und Sonderbegehungen.
  • Begleiten von Behörden bei Gefahrenverhütungsbegehungen.

Schulungen und Unterweisungen

  • Unterweisen von Mitarbeitenden in die Brandschutzordnung.
  • Unterweisen von Evakuierungshelfern.
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2 inkl. Feuerlöschübung.

Übungen und Trainings

  • Durchführen von Feuerlöschübung für alle Mitarbeitenden.
  • Planen, Durchführen und Auswerten von Evakuierungsübungen.
  • Planen, Durchführen und Auswerten von-Einsatzübungen mit der zuständigen Feuerwehr.

Auswertungen

  • Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnung Teil A-C gemäß DIN 14096.
  • Flächenberechnung zur Bereitstellung von Feuerlöschern.
  • Mangelverfolgung von behördlichen Prüfberichten.

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